Bitte beachten Sie, dass für das Ausstellen eines Wiederholungsrezeptes das Einlesen der Versichertenkarte im aktuellen Quartal Voraussetzung ist.
Die bestellten Rezepte/Verordnungen können nach Absendung des Online-Formulars am nächsten Werktag abgeholt werden. Bei Hinterlegung eines frankierten und adressierten Briefumschlags schicken wir Ihnen diese auch gerne zu.